Zivilrecht, Exekution und Inkasso

Zivilrecht

Unser Beratungsangebot

  • Abklärung von Chancen und Risiken Ihres jeweiligen Falles im Zuge einer Erstberatung
  • Ausführliche Prozessvorbereitung
  • Durchsetzung von Forderungen, Klagen und Exekutionen
  • Verfassen, Prüfung und Anfechtung von Verträgen
  • Beratung im Bereich vertraglicher und deliktischer Schadenersatzansprüche
  • Schadenersatz und Gewährleistung
  • Unterstützung bei eigentumsrechtlichen oder besitzrechtlichen Streitigkeiten
  • Vertretung bei Verkehrsunfällen
  • Verfassen von Testamenten und Beratung in erbrechtlichen Belangen
  • Beratung und Durchsetzung Ihrer Rechte im Immaterialgüterrecht

Wir beraten Sie gerne in allen Bereichen des Privatrechts (Zivilrechts), insbesondere in den Bereichen des Vertragsrechts, Eigentumsrechts, Schuldrechts, Gewährleistungsrechts bzw. Schadenersatzrechts und suchen mit Ihnen gemeinsam eine gerichtliche oder außergerichtliche Lösung für Ihr Anliegen.

Zivilrecht, Exekution und Inkasso

Rechtsstreitigkeiten

Egal ob Gewährleistung, Nachbarschaftsstreit oder Scheidung – jeder Rechtsstreit ist unangenehm. Darum versuchen wir nach Möglichkeit bereits im Vorfeld eine außergerichtliche Lösung zu finden. Manchmal geht es allerdings nicht ohne Richter, da die Vorstellungen der Gegner einfach zu weit auseinandergehen.

Wir schlagen üblicherweise die folgende Strategie vor:

Zivilrecht

1. Außergerichtliche Lösung:

Sofern gewünscht, versuchen wir zunächst eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen.

Analyse: Wir besprechen mit Ihnen die Chancen und Risiken Ihres Falls und beraten Sie, wie solche Fälle üblicherweise in der Praxis ablaufen.

  • Wenn Sie eine Forderung gegen Ihren Gegner durchsetzen möchten: In diesem Fall verfassen wir ein Aufforderungsschreiben, in dem wir Ihren Rechtsstandpunkt klar und deutlich darlegen. In den meisten Fällen kann das Problem somit rasch und unkompliziert gelöst werden.
  • Bei behaupteten Forderungen gegen Sie: In diesem Fall besprechen wir mit Ihnen, ob es in der Praxis die beste Strategie ist, einen Vergleich zu schließen oder die Forderung der Gegenseite von vornherein abzulehnen. Dementsprechend treten wir an die Gegenseite heran, um Ihren Rechtsstandpunkt klar und deutlich darzulegen.

2. Gerichtsverfahren:

„Es kann der Freundlichste nicht in Frieden leben, wenn es dem boshaften Nachbarn nicht gefällt.“

Egal, ob Gewährleistung, Schadenersatz oder Ehestreitigkeiten: Teilweise sind friedliche Lösungen nicht möglich, entweder weil die Gegenseite völlig unrealistische Forderungen hat oder bereits eine Klage eingebracht worden ist. In so einem Fall schlagen wir folgende Strategie vor:

  • Analyse: Wir besprechen mit Ihnen die Chancen und Risiken Ihres Falls und beraten Sie, wie solche Fälle üblicherweise vor Gericht ablaufen.
  • Wenn Sie klagen: Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die beste Strategie und führen dann zügig den Prozess nach Ihren Vorstellungen. Angefangen bei der Klage, über die Prozessführung bis hin zur Eintreibung Ihrer Forderungen.
  • Wenn gegen Sie geklagt wird: In diesem Fall verfassen wir die – nach Ihren Wünschen – zur Anspruchsvernichtung der Gegenseite notwendigen Schriftsätze und begleiten Sie durch das ganze Verfahren.

Praxistipp: Das richtige Verhalten im Gerichtssaal

Die Realität einer Gerichtsverhandlung unterscheidet sich massiv von den landläufigen Vorstellungen davon. Darum ist es von größter Wichtigkeit, dass man vor einer Verhandlung vom Rechtsanwalt in den folgenden Punkten informiert wird:

  1. Wann sage ich etwas?
  2. Wann sage ich etwas nicht?
  3. Wie spreche ich mit dem Richter, mit Zeugen und gegnerischen Anwälten?
  4. Wie teile ich meinem eigenen Anwalt etwas Wichtiges im laufenden Prozess mit?

3. Exekution und Inkasso: Prozess gewonnen – was nun?

Selbst wenn man ein Urteil in der Hand hat, heißt das noch lange nicht, dass man das Geld bekommt, das einem zusteht. Wenn sich die Gegenseite weigert zu zahlen, muss mit Hilfe des Gerichts die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

Hierfür stellen wir bei Gericht einen entsprechenden Exekutionsantrag und begleiten das Verfahren von Anfang an bis zum Ende.

 

Ablauf eines Exekutionsverfahrens zur Hereinbringung von Geldforderungen:

Inkasso

Die Exekution wird hier auf folgende Ziele gerichtet sein:

  • Exekution auf Forderungen (Geldforderung)
    • Der häufigste Fall ist hier die Lohn – und Gehaltsexekution. Dabei wird der Arbeitgeber informiert, dass er dem Schuldner nur das Existenzminimum auszahlen muss und der Rest an den betreibenden Gläubiger – in diesem Fall Sie – geht.
    • Exekution auf das Bankguthaben: Hierbei wird die Bank aufgefordert, den Betrag aus etwaig vorhandenem Guthaben des Schuldners an den betreibenden Gläubiger zu bezahlen.

 

  • Exekution auf bewegliche Sachen (Fahrnisexekution)
    • Hierbei pfändet der Gerichtsvollzieher Gegenstände des Verpflichteten, welche folglich verkauft oder versteigert werden. Aus dem dementsprechenden Erlös wird Ihre Forderung befriedigt.

 

  • Exekution auf unbewegliche Sachen (Liegenschaften)
    • Hier stehen 3 unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, die alle im Grundbuch ihren Niederschlag finden:
    • Zwangsweise Pfandrechtsbegründung
    • Zwangsverwaltung
    • Zwangsversteigerung
Alle Angaben auf dieser Website dienen nur der Erstinformation und können keine rechtliche oder sonstige Beratung sein oder ersetzen. Daher übernehmen wir keine Haftung für allfälligen Schadenersatz.