Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht

Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht

Unser Beratungsangebot

  • Unternehmensgründungen: Umfassende Beratung und Vertretung im Gründungs- und Vorgründungsstadium sowie bei der Umstrukturierung und Expansion von Gesellschaften und Unternehmen
  • Regelung bzw. Durchsetzung Ihrer unternehmensrechtlichen Ansprüche
  • Beratung von Geschäftsführern in rechtlichen Belangen
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder und Gesellschafter
  • Rechtlicher Beistand und Beratung im Firmenbuchverfahren
  • Beratung und Begleitung im Stadium der Auflösung und Liquidation von Gesellschaften

Wenn Sie im Bereich des Unternehmensrechts, Gesellschaftsrechts oder als Start-up rechtliche Unterstützung benötigen, beraten und unterstützen wir Sie gerne angefangen von der Gründung über die rechtliche Beratung und Begleitung im laufenden Geschäftsalltag bis hin zum Stadium der Auflösung und Liquidation.

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsgründung

Wir unterstützen Sie bei der Wahl der für Sie idealen Rechtsform der Gesellschaft, beraten Sie über die jeweiligen Vor- & Nachteile und führen für Sie das Firmenbuchverfahren durch.

Gesellschaftsgründung

Verfassen und Prüfung von Gesellschaftsverträgen

Der Gesellschaftsvertrag bildet das Fundament und den Rahmen des zukünftigen Handels Ihres Unternehmens. Gemäß Ihren Zielsetzungen gestalten wir mit Ihnen gemeinsam die ideale Architektur für Ihre Gesellschaft.

Grundfragen die man sich bei der Gesellschaftsgründung stellen sollte:

  1. Was ist der gewünschte Zweck der Gesellschaft?
    • Welches Problem soll die Gesellschaft lösen?
  1. Was ist die dementsprechend passende Gesellschafterstruktur?
    • Wer macht wann was und was, wenn nicht? Wer soll welche Kompetenzen (nicht) haben?
  1. Wie kann die Gesellschaft – im Fall des Falles – möglichst flexibel auf geänderte Umstände reagieren?
    • Welche Sicherheitsnetze können eingebaut werden?

Gesellschaftsvertrag: Regelmäßige Überprüfung auf Aktualität

Üblicherweise machen sich die Beteiligten bei der Gründung der Gesellschaft noch Gedanken über den im Gesellschaftsvertrag definierten Inhalt und auch die Zielsetzung des Unternehmens. Danach konzentriert man sich auf die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens.

Um den sich ständig ändernden wirtschaftlichen Verhältnissen gerecht zu werden, muss die Architektur des Gesellschaftsvertrags angepasst werden, damit die Stützpfeiler des Unternehmens keine Risse bekommen oder gar einzustürzen drohen. Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung insbesondere älterer Gesellschaftsverträge ist daher dringend zu empfehlen, da sonst die Gefahr besteht, dass Probleme – regelmäßig zur Unzeit – auftreten.

Häufige Fälle des Anpassungsbedarfs:

  • Gesetzesänderungen, die neue Chancen und Risiken für die aktuelle Struktur schaffen, angefangen von redaktionellen Änderungen bis Systemänderungen.
  • Änderungen aufgrund des technischen Fortschritts, die die Einberufung, Abhaltung oder Beschlussfassung der Gesellschafterversammlungen vereinfachen, angefangen von A wie Abhaltung von Videokonferenzen („virtueller Versammlungen“) bis Z wie Zeichnung per elektronischer Signatur.
  • Veränderungen der tatsächlichen oder personellen Verhältnisse, die eine Anpassung der Stimmrechte oder Kompetenzen notwendig machen
  • Geänderte Zielsetzung des Unternehmens durch die Aufnahme neuer Geschäftsfelder

Beendigung und Liquidation der Gesellschaft

Wir beraten und begleiten Sie durch alle Schritte der Auflösung und Liquidation der Gesellschaft, angefangen von der Verwirklichung eines Auflösungsgrundes durch die Abwicklung bis zur Löschung aus dem Firmenbuch.

Beendigung und Liquidation der Gesellschaft
Alle Angaben auf dieser Website dienen nur der Erstinformation und können keine rechtliche oder sonstige Beratung sein oder ersetzen. Daher übernehmen wir keine Haftung für allfälligen Schadenersatz.